Zünfter
Wir zählen gegen 70 Zünfter, wobei die maximale Zahl an Zünftern durch die Platzverhältnisse auf der Zunfttafel begrenzt ist. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind die familiäre oder berufliche Verbundenheit und Nähe zur Stadt Zug, eine Empfehlung durch mindestens drei Zünfter; die Wahl durch das Vorbot und ein bestandenes Aufnahmeprozedere, dass von allen Zünftern anerkannt werden muss, aber gerne unterschiedlich bewertet wird. Na ja, auch wenn ich dem neuen Mitbruder das Kneten in meiner Backstube vorgängig gezeigt habe… Wunder brauchen etwas länger.
Meister
Als Meister bezeichnen wir jene, die den Beruf des Müllers, Bäckers oder des Zuckerbäckers (Konditor-Confiseur) gelernt und ein eigenes Geschäft inne hat oder hatte. Und wir zeigen sie euch gerne, unsere Meister.
Mitbrüder
Die Mitbrüder haben andere ehrenwerte Berufe. Sie sollen unseren Berufsstand hochhalten, die Geschäfte der Meister berücksichtigen und jeden Mitzünfter verteidigen, gegen den Unschönes und Unwahres vorgebracht wird.
Altobmänner
Altobmänner haben gemäss unseren Satzungen keine Verpflichtungen mehr, aber das gute Recht, in der Zunfttracht eines Zunftrates an den Anlässen teilzunehmen. Derzeit haben wir zwei Altobmänner: Stefan Ulrich und Felix Horber.
Verstorbene Zünfter
Wir erweisen unseren verstorbenen Mitzünftern die letzte Ehre an der Beerdigung und jeweils im Januar gedenken wir ihrer am Gottesdienst mit dem Zunftpfarrer vor dem Bäckermöhli mit einem vom Zunftobmann verfassten und vorgetragenen Lebenslauf. Der Lauf der Zeit; das Leben endet, die Zunft aber bleibt.